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Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio hat das Oberlandesgericht Hamm der Verbraucherzentrale Hessen Recht gegeben. Die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 sei unwirksam gewesen, urteilte das Gericht. [
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