Die Medien in diesem Beitrag werden Besuchern nicht angezeigt. Um sie anzuzeigen, melden Sie sich bitte an.
Eine Patientin wurde in einer nordhessischen Reha-Klinik abgewiesen - mit Verweis auf ihre Sehbehinderung. Deshalb klagte die 72-Jährige auf Entschädigung nach dem Gleichstellungsgesetz. Nun urteilte der Bundesgerichtshof. [mehr]