Urteil: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung


Die Medien in diesem Beitrag werden Besuchern nicht angezeigt. Um sie anzuzeigen, melden Sie sich bitte an.

Sie arbeitete für den katholischen Wohlfahrtsverband Caritas, trat aus der Kirche aus - und hatte kurz darauf eine Kündigung auf dem Tisch: Eine Wiesbadenerin hat prüfen lassen, ob das dem EU-Recht entspricht. Mit dem heutigen Urteil sieht sie sich bestärkt - und hofft auf eine Signalwirkung. [mehr]